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Steuerkanzlei Espey
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Mandanteninformationen.

Regelmäßig stellen wir Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammen. Es lohnt sich, ab und zu hier vorbei zu schauen.

Einkommensteuererklärung: Pflicht zur elektronischen Übermittlung

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Datenfernübertragungsmöglichkeit in keinem

Gewerbesteuer: Mehrere Betätigungen als ein Betrieb

Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerrechtlich entweder um einen einheitlichen Betrieb oder aber um mehrere selbständige Betriebe handeln. Ein einheitlicher Betrieb ist umso

Verpflegungspauschale: Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten

Steuertermine November 2020

Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung. Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den

Private Prozesskosten: Keine außergewöhnliche Belastung

Zivilprozesskosten sind auch dann vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zwecks Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland

Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs

Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Wenn die Anfangspunkte einer Dienstreise nicht eingetragen wurden, aber der Anfangspunkt bei nahtlosem und identischem Kilometerstand aus dem Ziel der

Umsatzsteuer: Ende der Steuersenkung zum 1.1.2021

Der Mehrwertsteuersatz wurde für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 (für 6 Monate) auf 16% und der ermäßigte Satz auf 5% gesenkt. Das bedeutet, dass ab dem 1.1.2021 die Mehrwertsteuer wieder auf 19% und der

Corona-Wirtschaftshilfe November

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders

Zahlung von Verwarnungsgeldern kein Arbeitslohn

Nutzt der Arbeitnehmer ein Kfz seines Arbeitgebers und verstößt er gegen ein Parkverbot, erhält der Arbeitgeber als Halter dieses Kfz ein Verwarnungsgeld. Der Arbeitgeber kann das Verwarnungsgeld als seine eigene Schuld begleichen

Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Damit grenzüberscheitende innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei sind, muss der Leistungsempfänger dem liefernden Unternehmer seine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen. Die ausländische

Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung

Die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (sogenannter BEA-Freibetrag), der dem anderen Elternteil zusteht, ist nicht möglich, wenn das Kind über 18 Jahre alt ist.

Häusliches Arbeitszimmer: Ermittlung des Aufgabegewinns

Ein betrieblich genutzter Gebäudeteil, wie z. B. ein häusliches Arbeitszimmer, das sich im Eigentum eines Freiberuflers befindet, ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut, das zum Betriebsvermögen gehört. Gibt ein Unternehmer

Corona-Überbrückungshilfe II: Antrag bis 31.12.2020 

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort digital über das „Onlineportal zur Überbrückungshilfe II“ gestellt

Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Verlängerung der Antragsfristen

Unternehmer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, hätten die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 grundsätzlich bis zum 30.9.2020 über das Portal ihres Ansässigkeitsstaates

Veräußerungsgewinn eines teilweise privat genutzten Firmen-PKW

Veräußert ein Unternehmer oder Freiberufler seinen Firmenwagen, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug teilweise privat genutzt