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Mandanteninformationen.
Regelmäßig stellen wir Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammen. Es lohnt sich, ab und zu hier vorbei zu schauen.
Arbeitszimmer: Zuordnung zum Betriebsvermögen
Betrieblich genutzte Gebäudeteile, die im Eigentum des Unternehmers stehen, sind eigenständige Wirtschaftsgüter, die grundsätzlich zum Betriebsvermögen gehören. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob und inwieweit die Aufwendungen als
Abgabefristen für die Steuererklärung
Im Jahr 2018 sind für das Kalenderjahr 2017 folgende Erklärungen bis zum 31.5.2018 bei den Finanzämtern abzugeben bzw. elektronisch zu übermitteln: zur Einkommensteuer (einschließlich der Erklärungen zur gesonderten