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Mandanteninformationen.
Regelmäßig stellen wir Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammen. Es lohnt sich, ab und zu hier vorbei zu schauen.
Wasch-Service: Keine haushaltsnahe Dienstleistung
Die Kosten für einen sogenannten „Wasch-Service“ können nicht als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigt werden, weil Leistungen, die außerhalb des Haushalts erbracht werden, nicht begünstigt sind. Die
Differenzbesteuerung: Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen
Im Kfz-Handel werden beim Verkauf von neuen Fahrzeugen häufig Gebrauchtfahrzeuge in Zahlung genommen. Steuerlich liegt ein Tausch mit Baraufgabe vor, wenn ein Kfz-Händler beim Verkauf eines Kfz ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung nimmt und der
Umsatzsteuer: Lieferung herrenloser Tiere
Die Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland nach Deutschland gebracht worden sind, kann bei einem gemeinnützigen Verein dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen, wenn die herrenlosen Tiere und die von gewerblichen
Wachstumschancengesetz: Neuregelungen, die umgesetzt werden sollen
Am 21.2.2024 hat der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz beraten und einen neuen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Abstimmung an den Bundestag weitergeleitet. Der Bundestag hat diesem Entwurf zugestimmt (BT-Drucksache
Wachstumschancengesetz: Neuregelungen, die nicht umgesetzt werden
Am 21.2.2024 hat der Vermittlungsausschuss über das Wachstumschancengesetz beraten und einen neuen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Abstimmung an den Bundestag weitergeleitet. Der Bundestag hat diesem Entwurf zugestimmt (BT-Drucksache
Vorsorglicher Wohnungsumbau: Keine außergewöhnliche Belastung
Ein sich stetig verschlechternder Gesundheitszustand stellt keine Besonderheit dar, die es rechtfertigen würde, Aufwendungen für einen vorausschauenden Wohnungsumbau als außergewöhnliche Belastung zu
Steuertermine März 2024
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat Februar 2024: Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin Umsatzsteuer-Voranmeldung monatliche
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen: ja oder nein?
Grundsätzlich gilt, dass Sachzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer steuerbar sind und somit der Umsatzsteuer unterliegen. Die Zuwendungen sind allerdings nicht steuerbar, wenn sie überwiegend durch das betriebliche Interesse des
Umsatzsteuer-Ausweis bei Endverbrauchern
Wer die Mehrwertsteuer in einer Rechnung ausweist, schuldet sie gemäß Art. 203 MwStSystRL. Im Gegensatz dazu unterscheidet die deutsche Regelung in § 14c UStG zwischen verschiedenen Fallkonstellationen. Auf dieser Grundlage hat der
Keine Erhöhung der Verpflegungspauschale
Der Bundesrat hatte am 15.12.2023 das Wachstumschancengesetz abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat am 21.2.2024 darüber beraten und den Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen zur Abstimmung an
Unterhalt: Gerichtskosten sind keine Werbungskosten
Prozesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern
Teilerlass eines Darlehens = Arbeitslohn
Der BFH hat entschieden, dass der teilweise Erlass eines Darlehens bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führt. Praxis-Beispiel: Die Klägerin
Erste Tätigkeitsstätte: Rettungssanitäter
Ordnet der Arbeitgeber seine Mitarbeiter einem Versorgungsbereich zu, in dem sie grundsätzlich dauerhaft, aber wechselnd auf Basis monatlich erstellter Dienstpläne in verschiedenen Rettungswachen eingesetzt werden, scheidet eine dauerhafte
Wachstumschancengesetz: noch keine Einigung
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21.2.2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen. Danach würde das Entlastungsvolumen statt 7 nur noch 3,2 Milliarden Euro betragen. Das
Deutschland-Ticket (49 €-Ticket)
Die Vergütungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, sind steuerfrei, soweit sie als Werbungskosten abziehbar sind.