19.03.2026
Bewirtungskosten: digitale Belege
Seit dem 1.1.2025 ist jeder Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich zu übermitteln. Konsequenz ist, dass jedes Unternehmen (also auch Gastronomiebetriebe) im B2B-Bereich seit dem 1.1.2025 auch in der Lage sein muss, E-Rechnungen erhalten und verarbeiten zu können. Ausnahme: Von dieser Pflicht sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen, die den Vorsteuerabzug ausschließen, sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise ausgenommen. Welche Übergangsregelungen gibt es und worauf ist zu achten?