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Mandanteninformationen.
Regelmäßig stellen wir Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammen. Es lohnt sich, ab und zu hier vorbei zu schauen.
Betriebsveranstaltungen: Umfang der Sachzuwendungen
Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind, sofern sie nicht pauschal versteuert werden, nach § 8 Abs. 2 EStG zu bewerten. Dabei sind Aufwendungen, durch die der Arbeitnehmer nicht bereichert wird, bei der Bewertung des Vorteils
Umsatzsteuer: Fernverkauf statt Versandhandel ab 1.7.2021
Aus dem bisherigen innergemeinschaftlichen Versandhandel wird der innergemeinschaftliche Fernverkauf. Die Neuregelung des innergemeinschaftlichen Fernverkaufs ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt werden. Es liegt
Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Zeitpunkt von Zu- und Abfluss
Der Einnahmen-Überschuss-Rechnung liegt das Zu- und Abflussprinzip zugrunde. Grundsätzlich gilt somit, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in dem Jahr zu erfassen sind, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind. Eine Ausnahme gibt es bei
Spenden für Hilfeleistungen in der Corona-Krise
Die steuerlichen Erleichterungen, die das BMF in seinen Schreiben vom 9.4.2020 und 26.5.2020 eingeräumt hat, werden über den 31.12.2020 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden. Hierbei
Umsatzsteuer: 5-Jahresfrist bei der Kleinunternehmerregelung
Ein Unternehmer kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Dieser Verzicht gilt für mindestens 5 Jahre. Ist die fünfjährige Bindungsfrist abgelaufen, kann der Unternehmer seinen Verzicht auf die
Corona-Krise: Steuerliche Erleichterungen verlängert
Durch das Coronavirus entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, den Corona-Geschädigten durch eine angemessene
„Biberschäden" sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden bzw. zum Schutz vor weiteren Schäden, die durch einen Biber verursacht wurden, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Praxis-Beispiel: Die Kläger
Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Neugründern
Durch das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ vom 22.11.2019 wurde die generelle Verpflichtung für Neugründer, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich zu übermitteln, für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt.
Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen gelten bis Ende 2021
Die zunächst bis Ende 2020 befristeten Sonderregelungen zur höchstmöglichen Bezugsdauer und Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus einem Minijob wurden bis zum 31.12.2021
Homeoffice: Einführung einer Pauschale
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschließlich Kosten für die Ausstattung) steuerlich nicht abziehbar. Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer
Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein
Die 44 €-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können. Praxis-Beispiel: Der Arbeitgeber ermöglichte seinen Arbeitnehmern im Rahmen
Corona: Steuerfreie Sonderzahlungen an Arbeitnehmer
Die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung des Corona-Bonus wird durch das Jahressteuergesetz 2020 bis zum 30.6.2021 verlängert. Die steuerfreie Auszahlung war bisher befristet für Zahlungen bis zum 31.12.2020. Damit wäre
Umsatzsteuer: Auswirkungen durch den BREXIT
Großbritannien ist am 31.1.2020 aus der EU ausgetreten. Der vereinbarte Übergangszeitraum endet am 31.12.2020 um 24.00 Uhr. Daher sind Großbritannien und Nordirland nach dem 31.12.2020 umsatzsteuerlich als Drittlandsgebiet anzusehen.
Häusliches Arbeitszimmer nur bei Einbindung in die häusliche Sphäre
Ein Büro oder Arbeitszimmer ist nur dann als häusliches Arbeitszimmer einzustufen, wenn es in die häusliche Sphäre eingebunden ist. An einer Einbindung in die häusliche Sphäre fehlt es in der Regel, wenn der
Auslandsreisen: Neue Pauschbeträge für 2021
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht, die ab dem 1.1.2021 gelten. Es