Stets bestens informiert
Mandanteninformationen.
Regelmäßig stellen wir Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammen. Es lohnt sich, ab und zu hier vorbei zu schauen.
Mini-Job: neuer Grenzwert ab 2025
Die Bundesregierung hat, entsprechend dem Vorschlag der Mindestlohnkommission, die Mindestlohnhöhe ab dem 1.1.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde festgelegt: Die Minijob-Grenze ist dynamisch, weil sie an den gesetzlichen Mindestlohn
Midijob 2025: Beschäftigung im Übergangsbereich
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2025 von monatlich 538,01 € auf 556,01 €. Ebenfalls zum 1.1.2025 ändert sich der Faktor F, der sich an der Höhe des
Schenkungsteuer: Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung
Eine Grundstücksschenkung ist noch nicht ausgeführt, wenn aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen darf. In diesem Fall wird die Zuwendung
Mahlzeiten: lohnsteuerliche Behandlung
Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) als Arbeitsentgelt zu bewerten. Das
Auslandsreisen: neue Pauschbeträge für 2025
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht, die ab dem 1.1.2025 gelten. Hier
Umsatzsteuerfreiheit bei Haartransplantationen
Der BFH hat entschieden, wann die Leistung eines Arztes von der Umsatzsteuer befreit sind, der bei Patienten mit Haarausfall Haarwurzeltransplantationen vornimmt. Dabei muss festgestellt werden, ob solche Behandlungen als therapeutische Behandlungen
Verlängerung der Ukraine-Hilfe bis Ende 2025
Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen: Als Nachweis der Zuwendungen genügt der Bareinzahlungsbeleg, die Buchungsbestätigung, z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking, wenn die Zahlung
Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte
Der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte werden für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 % gesenkt. Die 8,4% gelten somit ab dem 6.12.2024 (= dem Tag nach der Verkündung im
Kleinunternehmer: Das ändert sich ab 2025
Nach den Änderungen im Jahressteuergesetz kann die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ab 2025 nicht nur von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Inland ansässig sind, sondern auch von Unternehmen, die im übrigen
Höherer Abzug bei Kinderbetreuungskosten ab 2025
Kinderbetreuungskosten können ab 2025 zu 80%, höchstens jedoch bis 4.800 € je Kind (bis 2024: zu zwei Drittel, höchstens jedoch bis 4.000 € je Kind) als Sonderausgaben abgezogen werden. Begünstigt sind Dienstleistungen
E-Rezept: Wie Krankheitskosten ab 2025 nachzuweisen sind
Nach dem bisher nicht geänderten § 64 Abs. 1 EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und
Steuertermine Dezember 2024
Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten. Für den Monat November 2024: Art der Abgabe Abgabe- und Fälligkeitstermin Umsatzsteuer-Voranmeldung monatliche
Neuregelung bei Termingeschäften
Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften, wie z. B. aus dem Verfall von Optionen, die nach dem 31.12.2020 entstanden sind, wurde, stark einschränkt (§ 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG). Diese Abzugsbeschränkungen in den Sätzen
Förderung von Photovoltaikanlagen ab 2025
Die Befreiung von der Ertragsteuer bestimmter Photovoltaikanlagen gilt für natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften. Duch das Jahressteuergesetz 2024 wurde nun § 3 Nr. 72 EStG geändert, indem die
Längerfristige Auswärtstätigkeiten von Arbeitnehmern
Wenn Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum auswärts tätig sind, muss zunächst festgestellt werden, ob am neuen Tätigkeitsort auch eine neue erste Tätigkeitsstätte entsteht. Ist dies nicht der Fall, handelt