Umsatzsteuer: Reitunterricht als Freizeitgestaltung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Erteilung von Reitunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist. Ausnahme: Der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung. Praxis-Beispiel: Der Kläger begehrte die