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Steuerkanzlei Espey
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Mandanteninformationen.

Regelmäßig stellen wir Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammen. Es lohnt sich, ab und zu hier vorbei zu schauen.

Dieselfahrverbote: Keine Minderung der Kfz-Steuer

Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer. Praxis-Beispiel: Der Halter eines Kfz, das erstmalig im Jahr 2010 zugelassen wurde, legte Einspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid

Elektronische Kasse: Zertifizierte technische Sicherheit

Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen besteht ab dem 1.1.2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO in Verbindung mit § 1

Kurzfristige Beschäftigung: Pauschale Lohnsteuer

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gemäß § 40a Abs. 1 EStG hat der Arbeitgeber die Wahl. Er darf die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen abrechnen oder pauschal mit 25% zuzüglich

Neuer Grenzwert für Kleinunternehmer ab 2021

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer brauchen für ihre Umsätze keine Umsatzsteuer zu zahlen. Im Jahr 2020 ist derjenige Kleinunternehmer, dessen Umsatz im Vorjahr (also 2019) nicht höher ist als 17.500 € und im laufenden Jahr

Tierhaltung bei einer Tierhaltungsgemeinschaft

Bei Tierzucht und Tierhaltung von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, liegen landwirtschaftliche Einkünfte vor, wenn alle Gesellschafter Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Gehaltsextras nach vorheriger Lohnherabsetzung

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bestimmte Lohnbestandteile steuerfrei zukommen lassen oder pauschal versteuern, wenn sie diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen. Setzen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Klimapaket: Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2021

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms 2030 eine CO2-Bepreisung beschlossen. Alle zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen in Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und zur Entlastung der

Grundsteuerreform: Gesetze zur Einheitsbewertung/Grundsteuer

Die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken und Immobilien ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt. Konsequenz ist, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr in der

Klimaschutz: Förderung im Steuerrecht

Es wird für energetische Maßnahmen bei Gebäuden, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, ab 2020 eine steuerliche Förderung eingeführt. Die Steuerermäßigung ist als Abzug von der Steuerschuld ausgestaltet. Die

Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen ab 2020

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden ab dem 1.1.2020 erhöht. In der Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 6.700 € (Ost: 6.150 €) im Monat auf 6.900 € (Ost: 6.450 €) im

Steuertermine Okt./Nov. 2019

Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung sowie der Lohnsteuer-Anmeldung. Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen. Für den Monat Oktober

Minijob: Mindestlohn beachten!

Der monatliche Arbeitslohn eines Minijobbers darf 450 € nicht übersteigen. Wichtig ist daher, darauf zu achten, dass die Arbeitszeit so festgelegt wird, dass sie - multipliziert mit dem Mindestlohn (für 2020: 9,35 € pro Stunde;

Abzinsung von Verbindlichkeiten: 2010 noch verfassungsgemäß

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind unverzinsliche betriebliche Darlehen mit 5,5 % abzuzinsen. Das heißt, dass nur der abgezinste Betrag in der Bilanz ausgewiesen wird. Die Differenz zwischen Nominalwert und abgezinstem Wert erhöht den

Umsatzsteuer: Weiterberechnung von Fremdkosten

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen alle Kosten, die sie weiterberechnen, mit Umsatzsteuer abrechnen (Ausnahme: durchlaufende Posten). Der Unternehmer muss weiterberechnete Kosten auch dann der Umsatzsteuer unterwerfen, wenn er selbst

Neue Sachbezugswerte für 2020

Die monatlichen und kalendertäglichen Werte für freie Unterkunft und/oder Verpflegung ändern sich ab dem 1.1.2020. Der Monatswert im Jahr 2020 für die Verpflegung steigt von 251 € auf 258 €. Der monatliche Wert für