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Mandanteninformationen.
Regelmäßig stellen wir Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammen. Es lohnt sich, ab und zu hier vorbei zu schauen.
Arbeitnehmer: Unentgeltliche Mahlzeiten ab 2022
Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgibt, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dies gilt auch für Mahlzeiten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer
Kindergeld: Erstausbildung oder Weiterbildung?
Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht mehr anzunehmen, wenn die von dem Kind aufgenommene Erwerbstätigkeit bei einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse bereits die hauptsächliche Tätigkeit bildet und sich die weiteren
Verbraucherschutz als Zweckbetrieb
Zu den steuerlich begünstigten gemeinnützigen Zwecken gehört u.a. auch "die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz". Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz liegt auch dann vor,
Corona: Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, können ihre Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer in einem vereinfachten Verfahren herabsetzen lassen. Die Finanzverwaltung stellt nunmehr klar, dass bei
Kurzarbeitergeld: Verlängerung bis 31.3.2022
Das Bundeskabinett hat mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung) die bisherigen Erleichterungen und Sonderregelungen für das
Minijob: Was ab 2022 zu beachten ist
Es liegt ein Minijob vor, wenn der regelmäßige Arbeitslohn im Monat nicht mehr als 450 € beträgt. Die Dauer der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit spielt grundsätzlich keine Rolle. Zu
Corona-Krise: Steuerliche Erleichterungen verlängert
Durch das Coronavirus entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder entschieden, den Corona-Geschädigten durch eine angemessene
Spekulationsgewinne mit Kryptowährungen
Zu den sonstigen Einkünften gehören auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG). Ein privates Veräußerungsgeschäft ist ein Veräußerungsgeschäft mit „anderen“
Speisen: Umsatzsteuer 7% oder 19%?
Verkauft ein Unternehmer fertig zubereitete Speisen, handelt es sich um eine einheitliche Leistung, für die er entweder 7% Umsatzsteuer zahlt, wenn es sich um eine Lieferung handelt, oder 19% Umsatzsteuer zahlt, wenn es sich um eine
Corona: USt-Sonderregelung verlängert
Umsätze sind steuerfrei, wenn es sich um eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen handelt und diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen erbracht werden,
Steuertermine Dezember
Beachten Sie die kommenden Steuertermine für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der zusammenfassenden Meldung, der Lohnsteuer-Anmeldung sowie der Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung. Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den
Zinsfestsetzungen: Zurückweisung von Einsprüchen
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig ist, soweit ab dem 1.1.2014 bei der Zinsberechnung ein Zinssatz von monatlich 0,5% (= 6% pro Jahr) zugrunde gelegt
Leistungsbeschreibung Rechnung
In einer ordnungsmäßen Rechnung ist die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung anzugeben. Was eine handelsübliche Bezeichnung ist, kann
Überbrückungshilfe wird verlängert bis 31.3.2022
Aktuell gilt die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus bis 31.12.2021. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen. Die
Private Kfz-Nutzung: Kostendeckelung bei E-Fahrzeugen
Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Der pauschale Nutzungswert sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten