Espey

Anschrift
Steuerkanzlei Espey
Am Winkel 7
58300 Wetter

Kontakt
Telefon: 02335 63010
Fax: 02335 630111
E-Mail: info@steuerkanzlei-espey.de

Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

Umsatzsteuer: Direktverbrauch aus Anlagen zur Energieerzeugung

4. April 2025

Umsatzsteuer: Direktverbrauch aus Anlagen zur Energieerzeugung

Der BFH hat entschieden, dass eine Stromlieferung vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber nicht fingiert werden kann. Aus der gesetzlichen Vergütungsregelung (§ 4 Absatz 3a KWKG 2009) folgt nicht, dass derjenige, der zahlt, Empfänger einer Leistung ist. Folglich ist die Lieferung des Anlagenbetreibers an den Netzbetreiber auf die tatsächlich in das Netz eingespeiste Menge begrenzt. 

Eine fiktive Rücklieferung der selbst verbrauchten Menge ist damit hinfällig, weil es im Rahmen einer sogenannten kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung nicht zu einer Lieferung kommt. Denn der Anlagenbetreiber "liefert" den selbst erzeugten Strom in sein eigenes Stromnetz (sog. Kundenanlage), ohne bilanziell eine Stromeinspeisung in das Elektrizitätsversorgungsnetz und eine Stromentnahme aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz vorzunehmen. Der von einem Anlagenbetreiber erzeugte und dezentral verbrauchte Strom wird daher weder an den Stromnetzbetreiber geliefert noch an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert.

Fazit: Der Direktverbrauch bei zuschlagsberechtigten KWK-Anlagen führt im Ergebnis nicht zu einer Lieferung an den Betreiber des Stromnetzes (Netzbetreiber), weil keine Lieferung erfolgt und somit keine Umsatzsteuer berechnet werden darf. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde daher entsprechend geändert.

Quelle/n: BMF-Schreiben | Veröffentlichung | III C 2 - S 7124/00010/002/109

Alle Mandanteninformationen