Espey

Anschrift
Steuerkanzlei Espey
Am Winkel 7
58300 Wetter

Kontakt
Telefon: 02335 63010
Fax: 02335 630111
E-Mail: info@steuerkanzlei-espey.de

Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften ab 2027

12. April 2024

Aufbewahrungspflicht bei Überschusseinkünften ab 2027

Steuerpflichtige, die für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2026 Überschusseinkünfte (z. B. als Arbeitnehmer oder bei Einkünften aus Kapitalvermögen) von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr erzielen, haben die Aufzeichnungen und Unterlagen über Einnahmen und Werbungskosten 6 Jahre aufzubewahren. 

Diese Betragsgrenze wird durch das Wachstumschancengesetz für Veranlagungszeiträume ab 2027auf 750.000 € erhöht.

Quelle/n: AO | Gesetzesänderung | § 147a Abs. 1 AO in der Fassung des Wachstumschancengesetzes

Alle Mandanteninformationen