Espey

Anschrift
Steuerkanzlei Espey
Am Winkel 7
58300 Wetter

Kontakt
Telefon: 02335 63010
Fax: 02335 630111
E-Mail: info@steuerkanzlei-espey.de

Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

Land- und Forstwirtschaft: Durchschnittssätze

21. April 2023

Bei der Umsatzsteuer kommt die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten grundsätzlich für jeden Unternehmer in Betracht. Unternehmer, die ihre Vorsteuer nach Durchschnittssätzen errechnen (§ 23a UstG) sowie Land- und Forstwirte, die für ihre Umsätze die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Berechnung der Steuer nach vereinnahmenden Entgelten zu stellen.

Bei der Prüfung der Umsatzgrenze sind die Umsätze ohne Umsatzsteuer, die der Unternehmer mit seinem gesamten Unternehmen im vorangegangenen Kalenderjahr unter Zugrundelegung der im maßgeblichen Kalenderjahr angewandten Besteuerungsart (Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung) erzielt hat. Dies gilt auch insoweit als der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr in seinem Unternehmen bereits die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG angewendet hat. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend geändert.

Quelle/n: BMF-Schreiben | Veröffentlichung | III C 2 - S 7410/19/10001 :016

Alle Mandanteninformationen