Espey

Anschrift
Steuerkanzlei Espey
Am Winkel 7
58300 Wetter

Kontakt
Telefon: 02335 63010
Fax: 02335 630111
E-Mail: info@steuerkanzlei-espey.de

Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

Betriebseröffnung: Mitteilung ans Finanzamt

15. Oktober 2021

Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss seine Verhältnisse, die für die Besteuerung erheblich sind, im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ erklären. Seit dem 1.1.2021 muss der Fragebogen innerhalb eines Monats nach Eröffnung bzw. Beginn der Tätigkeit elektronisch übermittelt werden.

Die Finanzverwaltung stellt die elektronischen Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Übermittlung im Online-Finanzamt „Mein ELSTER zur Verfügung. Es ist zwischen den folgenden Fragebögen zu unterscheiden:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht

Der amtlich vorgeschriebene Vordruck bei der Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts ist bis auf Weiteres auf der Seite des BMF zu finden.

Quelle/n: BMF-Schreiben | Veröffentlichung | IV A 5 - O 1561/19/10003 :005

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